Wallboxen für Mehrfamilienhäuser

bis zu 2.000 €
Förderung pro Stellplatz

Das Bundesministerium für Verkehr fördert Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern. Domhöfer plant, beantragt und installiert – für Hausverwalter, WEGs und Eigentümer im Landkreis Fulda und der Region.

500.000 Millionen

Bundesfördervolumen 2026

Mittel sind begrenzt – wer früh beantragt, sichert sich die Förderung.

~ 70 %

Eigenanteil wird reduziert

Nur rund 30 % der Investition müssen selbst getragen werden.

Seit 15.04.26

Antragstellung geöffnet

Jetzt Unterlagen vorbereiten – wir begleiten Sie durch den Prozess.
Wallbox und Elektroauto

Drei gute Gründe, nicht zu warten

Das Förderfenster ist geöffnet – aber die Mittel sind begrenzt. Wer früh investiert, profitiert doppelt.

Kältetechnik ist ein weiterer Geschäftsbereich, den wir für Kleinunternehmen und das Nebengewerbe anbieten. Dies betrifft landwirtschaftliche Betriebe, Jagdgenossenschaften oder die Gastronomie. 

Zu unseren Dienstleistungen gehören: 

Kosten massiv reduzieren

Mit der Förderung reduziert sich Ihr Eigenanteil um bis zu 70 %. Wer jetzt nachrüstet, vermeidet teure Einzelmaßnahmen für jeden Mieter später – und profitiert von der gemeinsamen Infrastruktur.

Begrenztes Budget – schnell sein lohnt

500 Millionen Euro stehen 2026 bereit. Anträge für WEGs und Privateigentümer werden laufend in der Reihenfolge des Eingangs bewilligt. Wer wartet, riskiert das Ende des Förderbudgets.

Immobilienwert steigern

Lademöglichkeiten direkt am Wohnort sind ein echter Mietvorteil. Bessere Vermietbarkeit, weniger Leerstand und ein höherer Objektstandard zahlen sich langfristig aus.

Förderdetails

Was wird gefördert – und wie viel?

Gefördert wird die Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern mit mindestens 3 Wohneinheiten.

Vorverkabelung (ohne Ladepunkt)

Vorbereitung aller Stellplätze für die spätere Nachrüstung mit Wallboxen

1.300 €

Inklusive Ladepunkt (Wallbox)

Vorverkabelung + Installation einer förderfähigen Ladeeinrichtung (mind. 11 kW)

1.500 €

Inklusive bidirektionalem Ladepunkt

Zukunftssichere Lösung: Wallbox kann Strom auch zurück ins Netz einspeisen (V2G/V2H)

2.000 €

Was ist förderfähig? Ladeeinrichtung, Vorverkabelung, elektrischer Anschluss, Installationsarbeiten (inkl. Erdarbeiten), Energiemanagementsystem, technische Prüfung durch Elektrofachkraft sowie Ertüchtigung der Gebäudeelektrik.
Nicht förderfähig: Planungs- und Genehmigungskosten, Betriebskosten, Leasingraten.

Beispielrechnung: Ihr Eigenanteil

Bei typischen Gesamtkosten von rund 1.844 € pro Stellplatz im Mehrfamilienhaus reduziert sich Ihr Anteil durch die Förderung erheblich.

Wallbox: 1.106 €

Installation: 738 €

Gesamtkosten (Beispiel): 1.844 €

Abzüglich Förderung: – bis zu 1.500 €

Finanzierungsverteilung (Beispiel)
70 % Förderung 70%

*Beispielrechnung, Kosten variieren je nach Objekt.

Mindestanforderung beachten

Mindestens 20 % aller Stellplätze und mindestens 6 Stellplätze müssen vorverkabelt werden. Die Anforderung gilt pro Objekt

Antragsberechtigung

Wer kann die Förderung beantragen?

Die Förderung richtet sich an Eigentümer und Verwaltungen – nicht an Mieter.

Wohnungseigen-tümergemeinschaften (WEG)
Privateigentümer von Mehrparteienhäusern
Eigentümer von Stellplätzen
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Unternehmen mit großen Wohnbeständen

⚠️ Wichtig: Mieterinnen und Mieter sind nicht antragsberechtigt. Die Antragstellung muss durch den Eigentümer oder die Hausverwaltung im Auftrag des Eigentümers erfolgen.

So funktioniert es

In 6 Schritten zur geförderten Ladeinfrastruktur

Wir begleiten Sie von der ersten Beratung bis zur abschließenden Abrechnung.

1

Unterlagen vorbereiten

Objektdaten, Stellplatzanzahl, Eigentümernachweis

2

Antrag online einreichen

3

Bewilligung abwarten

WEG/Privateigentümer: laufend bewilligt

4

Dienstleistungsauftrag vergeben

Erst nach Bewilligung – Domhöfer übernimmt

5

Vorhaben umsetzen

Fachgerechte Installation durch unser Team

6

Erst nach Bewilligung – Domhöfer übernimmt

Einreichung & Auszahlung der Förderung

💡Wichtig: Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn!

Mit der Installation darf erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids begonnen werden. Wir koordinieren den Zeitplan zuverlässig – damit Sie kein Geld verlieren und förderkonform handeln.

Ihr regionaler Partner

Warum Domhöfer?

Elektrotechnik-Expertise, regionale Vernetzung und ein Team, das das Förderprogramm kennt und umsetzt.

Zertifizierter Elektrofachbetrieb

Die technische Prüfung durch eine Elektrofachkraft ist Fördervoraussetzung – bei uns ist sie inklusive.

Regional verwurzelt in Hofbieber & Fulda

Kurze Wege, schnelle Termine, persönliche Ansprechpartner. Kein anonymes Großunternehmen.

Begleitung durch den Antragsprozess

Bundesfördervolumen 2026

Förderfähige Produkte aus der Herstellerliste

Wir setzen ausschließlich zertifizierte Ladeeinrichtungen ein, die die technischen Mindestanforderungen des Förderprogramms erfüllen.

Kooperation mit der RhönEnergie

Als Partner des regionalen Energieversorgers profitieren unsere Kunden von einem eingespielten Netzwerk – vom Netzanschluss bis zur betriebsbereiten Ladestation.

Rhön Energie

Häufige Fragen

Das fragen Hausverwalter am häufigsten

Kann ich als Hausverwaltung den Antrag stellen?

Nein – antragsberechtigt sind ausschließlich Eigentümer (WEG, Privateigentümer, KMU). Als Hausverwaltung können Sie den Antrag jedoch im Auftrag des Eigentümers vorbereiten und koordinieren. Wir unterstützen Sie dabei mit allen relevanten technischen Angaben.

Ja! Es müssen nicht sofort alle Stellplätze mit Wallboxen ausgestattet werden. Eine Vorverkabelung – also die Verlegung von Kabel und Kabelwegen bis zum einzelnen Stellplatz – ist die Mindestmaßnahme und wird mit bis zu 1.300 € je Stellplatz gefördert. Ladepunkte können später unkompliziert nachgerüstet werden.

Mindestens 20 % aller verfügbaren Stellplätze und mindestens 6 Stellplätze müssen vorverkabelt oder mit einem Ladepunkt ausgestattet werden. Diese Anforderung gilt pro Objekt (einzelnes Mehrparteienhaus). Wir berechnen die Mindestanzahl für Ihr Objekt gerne kostenlos.

Nein – das ist eine zentrale Bedingung des Förderprogramms! Mit der Maßnahme darf erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids begonnen werden. Wir koordinieren den Zeitplan so, dass Sie keine unnötige Wartezeit haben und trotzdem förderkonform handeln.

Ja, sofern der Wohnanteil überwiegt und die geförderten Stellplätze wohnbezogen genutzt werden. Sprechen Sie uns an – wir prüfen die Förderfähigkeit Ihres Objekts kostenlos und unverbindlich.

Die Erstberatung und Prüfung der Förderfähigkeit Ihres Objekts sind für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich. Wir erstellen Ihnen ein konkretes Angebot, sobald Sie mit uns ein Projekt realisieren möchten.

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